Schützt das menschliche Leben!

S.E. Erzbischof Sterzinsky von Berlin ruft dazu auf, den Abtreibungsparagraphen 218 zu überarbeiten
"Ich erinnere den Gesetzgeber nachdrücklich an seine Beobachtungspflicht:Der seit nunmehr zehn Jahren geltende §218 des Strafgesetzbuches schützt das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht wirksam genug"

Heute vor zehn Jahren trat der geänderte §218 des Strafgesetzbuches in Kraft und damit ein verändertes Abtreibungsrecht. De facto wurde die Fristenlösung der DDR-Gesetzgebung übernommen, nur wurde vor dem Schwangerschaftsabbruch ein Beratungsnachweis verlangt. Durch diese Beratungspflicht sollte das Lebensrecht des ungeborenen Kindes besser geschützt werden, hofften die Gesetzgeber. Zehn Jahre danach muß eingeschätzt werden: Dieser verbesserte Lebensschutz ist nicht erfolgt.

Laut Statistischem Bundesamt wurden seit 1995 rund 1,3 Millionen Kinder abgetrieben. Da die offizielle Statistik nur die gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche erfaßt, rechnet das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung die Dunkelziffer hinzu und spricht von rund 2,5 Millionen Abtreibungen in den letzten zehn Jahren. Etwa jede vierte Schwangerschaft endet heute mit einem Abbruch, und die Abtreibungsquote steigt, weil die Geburtenrate sinkt.

In der Öffentlichkeit wird diese erschreckende Entwicklung kaum wahrgenommen oder diskutiert. Auch im zurückliegenden Wahlkampf der Parteien spielte sie keine Rolle. In weiten Teilen der Gesellschaft gilt Abtreibung inzwischen als eine Art "Spätverhütung". Die Mehrheit der Deutschen hat sich stillschweigend damit arrangiert, daß die Abtreibung zwar rechtswidrig ist, aber in fast allen Fällen straffrei bleibt. Und was nicht sanktioniert wird, erscheint irgendwann als legal oder als "Kavaliersdelikt". Von einem wirksamen rechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens kann also keine Rede sein.

Nun hat der Gesetzgeber auch die Pflicht zu prüfen, ob ein Gesetz, das erlassen wurde, zielführend ist. Bislang ist diese Prüfung des Abtreibungsrechtes ausgeblieben. Ich erinnere daher den Gesetzgeber nachdrücklich an seine Beobachtungspflicht: Der seit nunmehr zehn Jahren geltende §218 des Strafgesetzbuches schützt das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht wirksam genug. Es gibt also Handlungsbedarf, denn jedes menschliche Leben ist schützenswert – und zwar von Anfang an.

Ich wünsche Ihnen, liebe Hörerin, lieber Hörer, einen gesegneten Sonntag.

(Quelle: Erzbistum Berlin)                  Impressum


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