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Was ist ein Ablaß?

Gewinnen auch Sie den Allerseelen-Ablaß!
Von Allerheiligen mittags bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablaß für die Verstorbenen gewonnen werden.
Bedingungen:
Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters.
a) Am Allerseelentag (auch am 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vater unser und Glaubensbekenntnis (in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden - Schwestern, Bewohner, Angestellte - den Ablaß gewinnen).
b) Vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablaß für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.



Was ist ein Ablaß?
Aufgrund eines ungenauen Wissens um das, was eigentlich der Ablaß ist, halten viele Gläubige den Ablaß für überholt. Viele denken sogleich an den mittelalterlichen »Ablaßhandel« und damit verbundene Mißbräuche. Daher ist es notwendig, sich zunächst zu fragen, was die Kirche eigentlich unter einem Ablaß versteht.
Der Ablaß in seiner heutigen Form ist im 11. Jahrhundert entstanden. Er ging aus den frühmittelalterlichen außersakramentalen Absolutionen (Lossprechungen) hervor, mit denen Papst, Bischöfe und Priester die Barmherzigkeit Gottes für einzelne Personen herabriefen. Als man daranging, die von Gott erhoffte Vergebung der zeitlichen Sündenstrafen auf die nach der sakramentalen Buße sich ergebende kirchliche Bußzeit anzurechnen, wurde daraus der Ablaß.
Erstmals beschäftige sich im Jahre 1215 ein Konzil mit der Ablaßpraxis (DzH 819). Die erste abgeschlossene Ablaßlehre formulierte der hl. Kirchenlehrer Thomas von Aquin (1225 - 1274) in seiner Summa theologiae, suppl., qq. 25 - 27. In neuerer Zeit legten Bernhard Alfred R. Feimberg, Johannes Hüttenbügel, Christiane Neuhausen, Nikolaus Paulus, Bernhard Poschmann, Karl Rahner, Alexander Seibold und Herbert Vorgrimmler dogmengeschichtliche Forschungen und Studien zum Ablaß vor.

Schwere Sünde und ewige Sündenstrafe
Die Lehre vom Ablaß kann man nur verstehen, wenn man um den Zusammenhang von Sünde und Sündenstrafe weiß. Die Kirche lehrt: Wenn jemand eine schwere Sünde begeht, stirbt dadurch das Leben der Gnade in ihm; er verliert die lebendige Beziehung zu Gott und ist kein Freund Gottes mehr. Um eine solche Todsünde handelt es sich, wenn sich jemand in einer wichtigen Angelegenheit mit freiem Willen und voller Erkenntnis verfehlt (vgl. KKK 1857 - 1860). Wenn jemand nun im Zustand der Todsünde ohne Reue über seine Sünden sterben würde, gelangte er in die Hölle, und dort bliebe er auf ewig (vgl. KKK 1035; 1861). Dies versteht die Kirche unter dem Begriff »ewige Sündenstrafe«. Wenn jemand, der eine Todsünde begangen hat, jedoch beichtet oder mit dem Vorsatz zur Beichte aus Liebe zu Gott seine Sünden bereut, vergibt Gott ihm sogleich die Sünden und erläßt ihm die Höllenstrafe (vgl. KKK 1446; 1452).
„Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt ,die ewige Sündenstrafe'" (KKK 1472). Wenn die Todsünde „nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluß aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle" (KKK 1861).

Leichte Sünde und zeitliche Sündenstrafe
Wer leichte Sünden begeht, verletzt die Freundschaft mit Gott. Sie kann durch das Bußsakrament oder durch Werke der Buße (Gebet, Fasten, Nächstenliebe) aber wieder erneuert werden. Zeitliche Sündenstrafen bleiben dem Sünder jedoch. Er muß entweder im Diesseits oder im Fegefeuer für seine Sünden büßen. Stirbt er, ohne von seinen Sündenstrafen befreit worden zu sein, gelangt er in einen Läuterungszustand, auch „Purgatorium" (Reinigungsort) oder Fegefeuer genannt. Denn bevor jemand das Angesicht Gottes schauen und die Freude des Himmels in der Gemeinschaft der Heiligen
genießen kann, muß er ganz rein und heilig geworden sein. Dies geschieht entweder durch die Leiden, die Not und die Mühsal des irdischen Lebens oder nach dem Tod mittels Strafen, die die sogenannte »Arme Seele« im Fegefeuer passiv erleiden muß.
„Nach der Lehre der göttlichen Offenbarung folgen aus den Sünden von Gottes Heiligkeit und Gerechtigkeit auferlegte Strafen. Sie müssen in dieser Welt durch Leiden, Not und Mühsal des Lebens und besonders durch den Tod oder in der künftigen Welt durch Feuer und Qual oder Reinigungsstrafen abgebüßt werden" (Paul VI., »Indulgentiarum doctrina«; vgl. KKK 1472 f.).

Das Fegefeuer als Läuterungsort
Es ist Lehre der Kirche, daß diejenigen, die in der Gnade Gottes sterben, aber noch nicht vollkommen geläutert sind, zwar ihres Heiles sicher sind, aber nach dem Tod noch geläutert werden müssen, und zwar im Purgatorium (Reinigungsort) oder Fegefeuer (vgl. KKK 1033 f.).
„Dass auch nach der Sündenvergebung noch Strafen abzubüßen und Überbleibsel der Sünden zu tilgen bleiben können und oft tatsächlich bleiben, zeigt ganz deutlich die Lehre vom Fegefeuer/Reinigungsort. Hier werden ja die Seelen der Verstorbenen, die mit wahrer Buße in der Liebe Gottes gestorben sind, ohne zuvor durch würdige Früchte der Buße für ihre Vergehen und Unterlassungen Genugtuung geleistet haben', nach dem Tode durch Reinigungsstrafen geläutert" (Paul VI., »Indulgentiarum doctrina«).
Der Ablaß als Nachlaß zeitlicher Strafe (Fegefeuer) Wenn nun aber ein Gläubiger in seinem irdischen Leben einen vollkommenen Ablaß gewinnt, so wird er dadurch aufgrund der Fürbitte der Kirche von seinen zeitlichen Sündenstrafen, die er nach dem Leben für bereits vergebene Sünden erleiden müßte, befreit.
Der deutsche Begriff »Ablaß« kann das Gemeinte vielleicht nicht so deutlich machen wie das dafür seit dem 13. Jahrhundert allgemein verwendete lateinische Wort »indulgentia«; dies läßt sich mit »Nachsicht, Güte, Zärtlichkeit, Gnade, Straferlaß« übersetzen. Ein »vollkommener Ablaß« ist also ein »vollständiger Straferlaß«. Man könnte auch - analog zum weltlichen Bereich von »Begnadigung« sprechen, die vom Staatsoberhaupt gegenüber einem Straftäter ausgesprochen wird und die ihn vor weiterer Strafverbüßung verschont. Es handelt sich beim Ablaß somit um eine äußerst positive und sympathische Angelegenheit. Nach der Lehre der Kirche ist der »Ablaß« wie folgt definiert:
„Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet" (KKK 1471; vgl. c. 992 CIC).
Der Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen Möglich wird die Gewährung von Ablässen durch den Schatz der Verdienste Jesu Christi und der Heiligen, den diese während ihres irdischen Lebens durch Gebete und gute Werke, Leiden und Sterben erworben haben. Dieser Schatz wird von der Kirche „verwaltet" und kann vom Papst aufgrund seiner Schlüsselgewalt den Lebenden durch Lossprechung und den Verstorbenen auf dem Wege der Fürbitte frei zugewendet werden. Diese von Theologen des 13. Jahrhunderts, vor allem Hugo von St.-Cher (1230) und Thomas von Aquin unter Berufung auf 2 Kor 5,10 und Kol 1,24 erarbeitete Lehre vom Kirchenschatz (thesaurus Ecclesiae) wurde erstmals im Jahre 1343 von Papst Clemens VI. anläßlich des Heiligen Jahres 1350 vorgelegt (DzH 1025 - 1027) und von Papst Johannes Paul II. anläßlich des Heiligen Jahres 2000 in Erinnerung gerufen:

„Alles kommt von Christus, aber da wir sein Eigentum sind, wird auch das, was uns gehört, zu seinem Eigentum und gewinnt eine heilbringende Kraft. Das ist gemeint, wenn man vom »Schatz der Kirche« spricht, der aus den guten Werken der Heiligen besteht. Für die Erlangung des Ablasses beten heißt, in diese geistliche Gemeinschaft eintreten und sich damit ganz den anderen öffnen. Denn auch im geistlichen Bereich lebt keiner nur für sich allein" (Johannes Paul II., »Incarnationis mysterium« 10).
So ist der Ablaß keineswegs nur auf unser persönliches Heil ausgerichtet.

Hilfe für die Armen Seelen im Fegefeuer
Im Bewußtsein der Gemeinschaft der Gläubigen mit den Armen Seelen im Fegefeuer pflegt die Kirche das fürbittende Gebet für die Verstorbenen:
„Schon die Apostel haben ihre Schüler ermahnt, für das Heil der Sünder zu beten; diese Übung hat der uralte Brauch der Kirche heilig bewahrt, vor allem, ... wenn dem Verstorbenen durch den Beistand, besonders durch die Darbringung des eucharistischen Opfers, geholfen wurde ... Da durch Ablässe die Glieder der sich läuternden Kirche rascher der himmlischen Kirche eingegliedert werden, wird gerade durch die Ablässe die Königsherrschaft Christi immer mehr und schneller verwirklicht" (Paul VI., »Indulgentiarum doctrina«).
Es ist also möglich, die Ablässe, die man gewinnt, fürbittweise bestimmten Verstorbenen zukommen zu lassen, was schon seit Mitte des 13.  Jahrhunderts praktiziert wird. Das kirchliche Gesetzbuch aus dem Jahre 1983 legt fest:
„Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden" (c. 994 CIC).

Sorge um das Heil des anderen
Aus dem Gesagten wird ersichtlich, wie wichtig das Gebet der Gläubigen für die Armen Seelen im Fegefeuer ist. Denn diese können nichts mehr selbst dafür wirken, um von ihren Sündenstrafen befreit zu werden und zur ewigen Anschauung Gottes sowie zur Freude der Erlösten zu gelangen. Sie sind bezüglich der Abkürzung ihrer Fegefeuerzeit völlig darauf angewiesen, daß die sogenannte streitende Kirche auf Erden ihnen zu Hilfe kommt.

Warum soll man Ablässe gewinnen?
Es ist heute oft vom Priestertum der Gläubigen die Rede. Dabei meinen viele, sie könnten nur dann priesterlich leben und wirken, wenn sie irgendeine liturgische Funktion während der Meßfeier ausüben. Diesen Gläubigen sei die Gewinnung von Ablässen ans Herz gelegt.

Priestertum der Gläubigen
Aufgrund der Taufe haben alle Christen Anteil am königlichen Priestertum Christi „zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil des Menschen" (Zweites Vatikanisches Konzil, »Lumen gentium« 34). Die Christgläubigen „üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe" (ebd. 10), also auch bei der Ablaßgewinnung. Alle Gläubigen haben die Möglichkeit, durch entsprechende Ablaßgebete jeden Tag einen vollkommenen Ablaß zu gewinnen, den sie fürbittweise den Verstorbenen zukommen lassen können. Das heißt: Sie können mit Hilfe der Kirche aufgrund der Verdienste Christi und der Heiligen
durch die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses Tag für Tag darum beten, dass eine Seele aus dem Fegefeuer erlöst wird. Dies ist eine wahrhaft priesterliche Aufgabe, für die es sich wohl lohnt, täglich oder wenigstens ab und zu eine halbe Stunde geistlichen Tuns zu investieren.

Apostolat der Kranken
Dieser Heilsdienst ist im Übrigen auch den Kranken möglich, die häufig meinen, sie seien unnütz, könnten niemanden helfen und würden anderen nur zur Last fallen. Nein: vielmehr können Kranke beispielsweise durch das Rosenkranzgebet oder durch eine halbstündige Betrachtung der Heiligen Schrift einen vollkommenen Ablaß gewinnen sowie durch die Aufopferung ihrer Krankheit und mit ihrem Gebet viel Gutes für die lebenden und verstorbenen Glieder der Kirche tun. Auch den Jubiläumsablaß können die Kranken täglich gewinnen, ohne dazu nach Rom fahren zu müssen:
Die „Kranken und alle, die nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen," können ja bekanntlich „den Ablaß dadurch gewinnen, daß sie sich geistig mit denen verbinden, die das vorgeschriebene Werk in ordentlicher Weise erfüllen, und daß sie Gott ihre Gebete, Leiden und Entbehrungen aufopfern" (Apost. Pönitentiarie, 29.11.1998).
Bezüglich aller übrigen Ablässe gilt für die Kranken:
„Die Beichtväter sind bevollmächtigt, das für die Gewinnung eines Ablasses vorgeschriebene Werk oder die Bedingungen für all jene umzuwandeln, die zufolge rechtmäßiger Verhinderung diese nicht erfüllen können" (El 1999, Nr. 24, S.27; HA 1989, Nr. 27, S.24).

Kein ökumenischer Affront
Wenn die katholische Kirche nun zum Heiligen Jahr 2000 den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen wieder in besonderer Weise öffnet und die Gläubigen zur Gewinnung von Ablässen einlädt, so handelt es sich dabei nicht um einen ökumenischen Affront. Der Papst sagte bei der Generalaudienz am 29.09.1999:
„Es handelt sich um ein brisantes Thema, über das es an geschichtlichen Mißverständnissen nicht gefehlt hat, die sich negativ auf die Gemeinschaft der Christen selbst auswirkten. Im gegenwärtigen ökumenischen Umfeld verspürt die Kirche die Notwendigkeit, daß diese alte Praxis, begriffen als bedeutungsvoller Ausdruck des Erbarmens Gottes, recht verstanden und angenommen werde ... Der Ausgangspunkt, um den Ablaß zu verstehen, ist die Überfülle des Erbarmens Gottes, die am Kreuz Christi offenkundig wurde. Der gekreuzigte Jesus ist der große »Ablaß«, den der Vater den Menschen gewährt hat ... Im Lichte dieses Grundsatzes ist es nicht schwer zu verstehen, wie die Versöhnung mit Gott, die zwar auf einem ungeschuldeten und überreichen Angebot des Erbarmens beruht, dennoch zugleich einen anstrengenden Prozeß erforderlich macht, in den der Mensch mit seinem persönlichen Einsatz und die Kirche mit ihrem sakramentalen Auftrag einbezogen ist" (OR v. 08.10.1999, S. 2).

Solidarität mit den Verstorbenen
Wenn man sich bewußt ist, daß es möglich ist, täglich einen vollkommenen Ablaß zu gewinnen, könnte man sich fragen, was ein zweiter und jeder weitere vollkommene Ablaß bewirken soll, da doch bereits der einmalige vollkommene Ablaß „vollkommen" von Sündenstrafen befreit. Dazu ist Folgendes zu sagen:
Erstens ist es sinnvoll, hin und wieder für sich selbst diesen vollkommenen Ablaß zu erlangen, da die täglichen (leichten) Sünden, die wir auf uns laden, zwar im Bußsakrament oder durch gute Werke nachgelassen werden, aber immer wieder auch Sündenstrafen nach sich ziehen. Von diesen Sündenstrafen befreit der Ablaß.
Zweitens - und das ist wohl der Sinn dessen, daß es möglich ist, „täglich" einen vollkommenen Ablaß zu gewinnen - kann der Ablaß fürbittweise den Verstorbenen zugewendet werden. Auf diese Weise hilft unser Gebet auf Erden den Armen Seelen, damit sie rascher aus dem Fegefeuer erlöst werden.
Drittens tut dieses täglich mögliche fürbittende Gebet für die Verstorbenen aber unserem eigenen Heil keinen Abbruch. Denn in der Sterbestunde können wir für uns selbst einen vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn wir während des Lebens die Gewohnheit hatten, regelmäßig zu beten - auch wenn beim Sterben kein Priester zugegen ist, der den Päpstlichen Segen erteilen könnte, der mit einem vollkommenen Ablaß verbunden ist.
Wie es in den „Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses" zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen durch das Zuwenden eines Ablasses für die Verstorbenen „eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe ..., kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben."
Es handelt sich also um die Wiederentdeckung einer katholischen Lehre und religiösen Praxis, die dem Heil der Gläubigen und vor allem der Erlösung der Armen Seelen aus dem Fegefeuer dient. Es wäre ein Zeichen mangelnder Solidarität mit unseren Verstorbenen, würden wir ihrer vergessen und nicht mehr für sie beten.
Papst Johannes Paul II. schreibt in der Verkündigungsbulle »Incarnationis mysterium«:
Die Offenbarung lehrt, „daß der Christ auf seinem Bekehrungsweg nicht allein gelassen ist. In Christus und durch Christus ist sein Leben durch ein geheimnisvolles Band mit dem Leben aller anderen Christen in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes verbunden.
So kommt es zwischen den Gläubigen zu einem wunderbaren Austausch geistlicher Güter, kraft dessen die Heiligkeit des einen den anderen zugute kommt, und zwar mehr als die Sünde des einen den anderen schaden kann." Wir sind in das Heilswirken Christi mit einbezogen. „Das besagt die bekannte Stelle aus dem Kolosserbrief: ,Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt' (1,24)" (Johannes Paul II., »Incarnationis mysterium« 10).

Ablaß als göttliche Amnestie
Die Lehre vom Ablaß ist etwas ganz Großes und Tröstliches. Sie besagt, daß Gott uns durch kirchliche Ablaßverleihung die konsequente Strafe für unsere läßlichen Sünden - das Fegefeuer - ersparen will. Der Ablaß ist also eine Art göttliche »Amnestie«. Die Ablaßlehre besagt auch, daß es möglich ist, unseren lieben Verstorbenen helfen zu können, indem wir ihnen fürbittweise einen Ablaß zukommen lassen, um ihre Leidenszeit abzukürzen.
Der Ablaß ist der Nachlaß von Sündenstrafen, die unsere Verstorbenen im Fegefeuer abbüßen müssen.
Wäre es da nicht unterlassene Hilfeleistung, wenn wir nicht regelmäßig und häufig Ablässe gewinnen und sie den Verstorbenen zukommen ließen?
 

„Wenn immer ich kann, 
tue ich mein Bestes, um froh zu sein,
damit ich Freude machen kann."
(Hl. Theresia von Lisieux)

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