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Gewinnen
auch Sie den Allerseelen-Ablaß!
Von
Allerheiligen mittags bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener
Ablaß für die Verstorbenen gewonnen werden.
Bedingungen:
Beichte,
wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt;
entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet nach
Meinung des Heiligen Vaters.
a)
Am Allerseelentag (auch am 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche
oder öffentlichen Kapelle, Vater unser und Glaubensbekenntnis (in
Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden - Schwestern,
Bewohner, Angestellte - den Ablaß gewinnen).
b)
Vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt
die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt,
ist es ein Teilablaß für die Verstorbenen. Ein solcher kann
in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch
wiederholt gewonnen werden.
Schwere Sünde
und ewige Sündenstrafe
Die
Lehre vom Ablaß kann man nur verstehen, wenn man um den Zusammenhang
von Sünde und Sündenstrafe weiß. Die Kirche lehrt: Wenn
jemand eine schwere Sünde begeht, stirbt dadurch das Leben der Gnade
in ihm; er verliert die lebendige Beziehung zu Gott und ist kein Freund
Gottes mehr. Um eine solche Todsünde handelt es sich, wenn sich jemand
in einer wichtigen Angelegenheit mit freiem Willen und voller Erkenntnis
verfehlt (vgl. KKK 1857 - 1860). Wenn jemand nun im Zustand der Todsünde
ohne Reue über seine Sünden sterben würde, gelangte er in
die Hölle, und dort bliebe er auf ewig (vgl. KKK 1035; 1861). Dies
versteht die Kirche unter dem Begriff »ewige Sündenstrafe«.
Wenn jemand, der eine Todsünde begangen hat, jedoch beichtet oder
mit dem Vorsatz zur Beichte aus Liebe zu Gott seine Sünden bereut,
vergibt Gott ihm sogleich die Sünden und erläßt ihm die
Höllenstrafe (vgl. KKK 1446; 1452).
„Die
schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns
zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt ,die ewige Sündenstrafe'"
(KKK 1472). Wenn die Todsünde „nicht durch Reue und göttliche
Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluß aus
dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle" (KKK 1861).
Leichte Sünde
und zeitliche Sündenstrafe
Wer
leichte Sünden begeht, verletzt die Freundschaft mit Gott. Sie kann
durch das Bußsakrament oder durch Werke der Buße (Gebet, Fasten,
Nächstenliebe) aber wieder erneuert werden. Zeitliche Sündenstrafen
bleiben dem Sünder jedoch. Er muß entweder im Diesseits oder
im Fegefeuer für seine Sünden büßen. Stirbt er, ohne
von seinen Sündenstrafen befreit worden zu sein, gelangt er in einen
Läuterungszustand, auch „Purgatorium" (Reinigungsort) oder Fegefeuer
genannt. Denn bevor jemand das Angesicht Gottes schauen und die Freude
des Himmels in der Gemeinschaft der Heiligen
genießen
kann, muß er ganz rein und heilig geworden sein. Dies geschieht entweder
durch die Leiden, die Not und die Mühsal des irdischen Lebens oder
nach dem Tod mittels Strafen, die die sogenannte »Arme Seele«
im Fegefeuer passiv erleiden muß.
„Nach
der Lehre der göttlichen Offenbarung folgen aus den Sünden von
Gottes Heiligkeit und Gerechtigkeit auferlegte Strafen. Sie müssen
in dieser Welt durch Leiden, Not und Mühsal des Lebens und besonders
durch den Tod oder in der künftigen Welt durch Feuer und Qual oder
Reinigungsstrafen abgebüßt werden" (Paul VI., »Indulgentiarum
doctrina«; vgl. KKK 1472 f.).
Das Fegefeuer als
Läuterungsort
Es
ist Lehre der Kirche, daß diejenigen, die in der Gnade Gottes sterben,
aber noch nicht vollkommen geläutert sind, zwar ihres Heiles sicher
sind, aber nach dem Tod noch geläutert werden müssen, und zwar
im Purgatorium (Reinigungsort) oder Fegefeuer (vgl. KKK 1033 f.).
„Dass
auch nach der Sündenvergebung noch Strafen abzubüßen und
Überbleibsel der Sünden zu tilgen bleiben können und oft
tatsächlich bleiben, zeigt ganz deutlich die Lehre vom Fegefeuer/Reinigungsort.
Hier werden ja die Seelen der Verstorbenen, die mit wahrer Buße in
der Liebe Gottes gestorben sind, ohne zuvor durch würdige Früchte
der Buße für ihre Vergehen und Unterlassungen Genugtuung geleistet
haben', nach dem Tode durch Reinigungsstrafen geläutert" (Paul VI.,
»Indulgentiarum doctrina«).
Der
Ablaß als Nachlaß zeitlicher Strafe (Fegefeuer) Wenn nun aber
ein Gläubiger in seinem irdischen Leben einen vollkommenen Ablaß
gewinnt, so wird er dadurch aufgrund der Fürbitte der Kirche von seinen
zeitlichen Sündenstrafen, die er nach dem Leben für bereits vergebene
Sünden erleiden müßte, befreit.
Der
deutsche Begriff »Ablaß« kann das Gemeinte vielleicht
nicht so deutlich machen wie das dafür seit dem 13. Jahrhundert allgemein
verwendete lateinische Wort »indulgentia«; dies läßt
sich mit »Nachsicht, Güte, Zärtlichkeit, Gnade, Straferlaß«
übersetzen. Ein »vollkommener Ablaß« ist also ein
»vollständiger Straferlaß«. Man könnte auch
- analog zum weltlichen Bereich von »Begnadigung« sprechen,
die vom Staatsoberhaupt gegenüber einem Straftäter ausgesprochen
wird und die ihn vor weiterer Strafverbüßung verschont. Es handelt
sich beim Ablaß somit um eine äußerst positive und sympathische
Angelegenheit. Nach der Lehre der Kirche ist der »Ablaß«
wie folgt definiert:
„Der
Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden,
die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige,
der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe
der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen
Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet" (KKK 1471;
vgl. c. 992 CIC).
Der
Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen Möglich wird die Gewährung
von Ablässen durch den Schatz der Verdienste Jesu Christi und der
Heiligen, den diese während ihres irdischen Lebens durch Gebete und
gute Werke, Leiden und Sterben erworben haben. Dieser Schatz wird von der
Kirche „verwaltet" und kann vom Papst aufgrund seiner Schlüsselgewalt
den Lebenden durch Lossprechung und den Verstorbenen auf dem Wege der Fürbitte
frei zugewendet werden. Diese von Theologen des 13. Jahrhunderts, vor allem
Hugo von St.-Cher (1230) und Thomas von Aquin unter Berufung auf 2 Kor
5,10 und Kol 1,24 erarbeitete Lehre vom Kirchenschatz (thesaurus Ecclesiae)
wurde erstmals im Jahre 1343 von Papst Clemens VI. anläßlich
des Heiligen Jahres 1350 vorgelegt (DzH 1025 - 1027) und von Papst Johannes
Paul II. anläßlich des Heiligen Jahres 2000 in Erinnerung gerufen:
„Alles
kommt von Christus, aber da wir sein Eigentum sind, wird auch das, was
uns gehört, zu seinem Eigentum und gewinnt eine heilbringende Kraft.
Das ist gemeint, wenn man vom »Schatz der Kirche« spricht,
der aus den guten Werken der Heiligen besteht. Für die Erlangung des
Ablasses beten heißt, in diese geistliche Gemeinschaft eintreten
und sich damit ganz den anderen öffnen. Denn auch im geistlichen Bereich
lebt keiner nur für sich allein" (Johannes Paul II., »Incarnationis
mysterium« 10).
So
ist der Ablaß keineswegs nur auf unser persönliches Heil ausgerichtet.
Hilfe für die
Armen Seelen im Fegefeuer
Im
Bewußtsein der Gemeinschaft der Gläubigen mit den Armen Seelen
im Fegefeuer pflegt die Kirche das fürbittende Gebet für die
Verstorbenen:
„Schon
die Apostel haben ihre Schüler ermahnt, für das Heil der Sünder
zu beten; diese Übung hat der uralte Brauch der Kirche heilig bewahrt,
vor allem, ... wenn dem Verstorbenen durch den Beistand, besonders durch
die Darbringung des eucharistischen Opfers, geholfen wurde ... Da durch
Ablässe die Glieder der sich läuternden Kirche rascher der himmlischen
Kirche eingegliedert werden, wird gerade durch die Ablässe die Königsherrschaft
Christi immer mehr und schneller verwirklicht" (Paul VI., »Indulgentiarum
doctrina«).
Es
ist also möglich, die Ablässe, die man gewinnt, fürbittweise
bestimmten Verstorbenen zukommen zu lassen, was schon seit Mitte des 13.
Jahrhunderts praktiziert wird. Das kirchliche Gesetzbuch aus dem Jahre
1983 legt fest:
„Jeder
Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für
sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden" (c.
994 CIC).
Sorge um das Heil
des anderen
Aus
dem Gesagten wird ersichtlich, wie wichtig das Gebet der Gläubigen
für die Armen Seelen im Fegefeuer ist. Denn diese können nichts
mehr selbst dafür wirken, um von ihren Sündenstrafen befreit
zu werden und zur ewigen Anschauung Gottes sowie zur Freude der Erlösten
zu gelangen. Sie sind bezüglich der Abkürzung ihrer Fegefeuerzeit
völlig darauf angewiesen, daß die sogenannte streitende Kirche
auf Erden ihnen zu Hilfe kommt.
Warum soll man Ablässe
gewinnen?
Es
ist heute oft vom Priestertum der Gläubigen die Rede. Dabei meinen
viele, sie könnten nur dann priesterlich leben und wirken, wenn sie
irgendeine liturgische Funktion während der Meßfeier ausüben.
Diesen Gläubigen sei die Gewinnung von Ablässen ans Herz gelegt.
Priestertum der
Gläubigen
Aufgrund
der Taufe haben alle Christen Anteil am königlichen Priestertum Christi
„zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und
zum Heil des Menschen" (Zweites Vatikanisches Konzil, »Lumen gentium«
34). Die Christgläubigen „üben ihr Priestertum aus im Empfang
der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen
Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe" (ebd. 10), also
auch bei der Ablaßgewinnung. Alle Gläubigen haben die Möglichkeit,
durch entsprechende Ablaßgebete jeden Tag einen vollkommenen Ablaß
zu gewinnen, den sie fürbittweise den Verstorbenen zukommen lassen
können. Das heißt: Sie können mit Hilfe der Kirche aufgrund
der Verdienste Christi und der Heiligen
durch
die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses Tag für Tag darum beten,
dass eine Seele aus dem Fegefeuer erlöst wird. Dies ist eine wahrhaft
priesterliche Aufgabe, für die es sich wohl lohnt, täglich oder
wenigstens ab und zu eine halbe Stunde geistlichen Tuns zu investieren.
Apostolat
der Kranken
Dieser
Heilsdienst ist im Übrigen auch den Kranken möglich, die häufig
meinen, sie seien unnütz, könnten niemanden helfen und würden
anderen nur zur Last fallen. Nein: vielmehr
können Kranke beispielsweise durch das Rosenkranzgebet oder durch
eine halbstündige Betrachtung der Heiligen Schrift einen vollkommenen
Ablaß gewinnen sowie durch die Aufopferung ihrer Krankheit und mit
ihrem Gebet viel Gutes für die lebenden und verstorbenen Glieder der
Kirche tun. Auch den Jubiläumsablaß
können die Kranken täglich gewinnen, ohne dazu nach Rom fahren
zu müssen:
Die
„Kranken und alle, die nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen,"
können ja bekanntlich „den Ablaß dadurch gewinnen, daß
sie sich geistig mit denen verbinden, die das vorgeschriebene Werk in ordentlicher
Weise erfüllen, und daß sie Gott ihre Gebete, Leiden und Entbehrungen
aufopfern" (Apost. Pönitentiarie, 29.11.1998).
Bezüglich
aller übrigen Ablässe gilt für die Kranken:
„Die
Beichtväter sind bevollmächtigt, das für die Gewinnung eines
Ablasses vorgeschriebene Werk oder die Bedingungen für all jene umzuwandeln,
die zufolge rechtmäßiger Verhinderung diese nicht erfüllen
können" (El 1999, Nr. 24, S.27; HA 1989, Nr. 27, S.24).
Kein ökumenischer
Affront
Wenn
die katholische Kirche nun zum Heiligen Jahr 2000 den Schatz der Verdienste
Christi und der Heiligen wieder in besonderer Weise öffnet und die
Gläubigen zur Gewinnung von Ablässen einlädt, so handelt
es sich dabei nicht um einen ökumenischen Affront. Der Papst sagte
bei der Generalaudienz am 29.09.1999:
„Es
handelt sich um ein brisantes Thema, über das es an geschichtlichen
Mißverständnissen nicht gefehlt hat, die sich negativ auf die
Gemeinschaft der Christen selbst auswirkten. Im gegenwärtigen ökumenischen
Umfeld verspürt die Kirche die Notwendigkeit, daß diese alte
Praxis, begriffen als bedeutungsvoller Ausdruck des Erbarmens Gottes, recht
verstanden und angenommen werde ... Der Ausgangspunkt, um den Ablaß
zu verstehen, ist die Überfülle des Erbarmens Gottes, die am
Kreuz Christi offenkundig wurde. Der gekreuzigte Jesus ist der große
»Ablaß«, den der Vater den Menschen gewährt hat
... Im Lichte dieses Grundsatzes ist es nicht schwer zu verstehen, wie
die Versöhnung mit Gott, die zwar auf einem ungeschuldeten und überreichen
Angebot des Erbarmens beruht, dennoch zugleich einen anstrengenden Prozeß
erforderlich macht, in den der Mensch mit seinem persönlichen Einsatz
und die Kirche mit ihrem sakramentalen Auftrag einbezogen ist" (OR v. 08.10.1999,
S. 2).
Solidarität
mit den Verstorbenen
Wenn
man sich bewußt ist, daß es möglich ist, täglich
einen vollkommenen Ablaß zu gewinnen, könnte man sich fragen,
was ein zweiter und jeder weitere vollkommene Ablaß bewirken soll,
da doch bereits der einmalige vollkommene Ablaß „vollkommen" von
Sündenstrafen befreit. Dazu ist Folgendes zu sagen:
Erstens
ist es sinnvoll, hin und wieder für sich selbst diesen vollkommenen
Ablaß zu erlangen, da die täglichen (leichten) Sünden,
die wir auf uns laden, zwar im Bußsakrament oder durch gute Werke
nachgelassen werden, aber immer wieder auch Sündenstrafen nach sich
ziehen. Von diesen Sündenstrafen befreit der Ablaß.
Zweitens
- und das ist wohl der Sinn dessen, daß es möglich ist, „täglich"
einen vollkommenen Ablaß zu gewinnen - kann der Ablaß fürbittweise
den Verstorbenen zugewendet werden. Auf diese Weise hilft unser Gebet auf
Erden den Armen Seelen, damit sie rascher aus dem Fegefeuer erlöst
werden.
Drittens
tut dieses täglich mögliche fürbittende Gebet für die
Verstorbenen aber unserem eigenen Heil keinen Abbruch. Denn in der Sterbestunde
können wir für uns selbst einen vollkommenen Ablaß gewinnen,
wenn wir während des Lebens die Gewohnheit hatten, regelmäßig
zu beten - auch wenn beim Sterben kein Priester zugegen ist, der den Päpstlichen
Segen erteilen könnte, der mit einem vollkommenen Ablaß verbunden
ist.
Wie
es in den „Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses"
zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen
durch das Zuwenden eines Ablasses für die Verstorbenen „eine hervorragende
Übung übernatürlicher Liebe ..., kraft des Bandes, durch
das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen
mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen
haben."
Es
handelt sich also um die Wiederentdeckung einer katholischen Lehre und
religiösen Praxis, die dem Heil der Gläubigen und vor allem der
Erlösung der Armen Seelen aus dem Fegefeuer dient. Es wäre ein
Zeichen mangelnder Solidarität mit unseren Verstorbenen, würden
wir ihrer vergessen und nicht mehr für sie beten.
Papst
Johannes Paul II. schreibt in der Verkündigungsbulle »Incarnationis
mysterium«:
Die
Offenbarung lehrt, „daß der Christ auf seinem Bekehrungsweg nicht
allein gelassen ist. In Christus und durch Christus ist sein Leben durch
ein geheimnisvolles Band mit dem Leben aller anderen Christen in der übernatürlichen
Einheit des mystischen Leibes verbunden.
So
kommt es zwischen den Gläubigen zu einem wunderbaren Austausch geistlicher
Güter, kraft dessen die Heiligkeit des einen den anderen zugute kommt,
und zwar mehr als die Sünde des einen den anderen schaden kann." Wir
sind in das Heilswirken Christi mit einbezogen. „Das besagt die bekannte
Stelle aus dem Kolosserbrief: ,Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze
ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt'
(1,24)" (Johannes Paul II., »Incarnationis mysterium« 10).
Ablaß
als göttliche Amnestie
Die
Lehre vom Ablaß ist etwas ganz Großes und Tröstliches.
Sie besagt, daß Gott uns durch kirchliche Ablaßverleihung die
konsequente Strafe für unsere läßlichen Sünden - das
Fegefeuer - ersparen will. Der Ablaß ist also eine Art göttliche
»Amnestie«. Die Ablaßlehre besagt auch, daß es
möglich ist, unseren lieben Verstorbenen helfen zu können, indem
wir ihnen fürbittweise einen Ablaß zukommen lassen, um ihre
Leidenszeit abzukürzen.
Der
Ablaß ist der Nachlaß von Sündenstrafen, die unsere Verstorbenen
im Fegefeuer abbüßen müssen.
Wäre
es da nicht unterlassene Hilfeleistung, wenn wir nicht regelmäßig
und häufig Ablässe gewinnen und sie den Verstorbenen zukommen
ließen?
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tue ich mein Bestes, um froh zu sein, damit ich Freude machen kann." (Hl. Theresia von Lisieux) |